Das Sorgfaltspflichten-Management ist gesetzlich und rechtlich relevant und bei jeder Organisationsform zu berücksichtigen, egal ob: Aufbauorganisation, Linien-organisation, Funktionale Organisation, Spartenorganisation, Projektorganisation, Ablauforganisation, Matrixorganisation oder bei der teamorientierten Kreisorganisation! Mit der Kompetenzenstruktur ist rechtlich geregelt, wer für welche Kompetenz zuständig ist! Diese Forderung nach OR Artikel 55 (Sorgfaltspflicht) und Artikel 8c (Rückverfolgbarkeit) vom neuen Produktsicherheitsgesetz (PrSG), erfüllt beispielsweise das Kreisorganigramm mit der Kompetenzenmatrix.
siehe Unternehmensführung, click here
Die zukunftsorientierte Kreisorganisation nutzt übergreifend und ohne Doppelspurigkeiten: Kompetenzen, Synergien, Innovationspotential, Maschinen, Prüfeinrichtungen, Qualitätsmanagement, Knowhow, Marketing, Fachleute und die Wertschätzung der Beteiligten. An die Kooperationsfähigkeit der Beteiligten sind die Anforderungen hoch; die Umsetzungsergebnisse sind erfahrungsgemäss nachhaltig und optimal bis maximal. Die Problematik liegt darin, dass gewiefte Taktiker die Teamergebnisse für die persönliche Beförderung zu nutzen wissen, aber dieses Handicap ist bei jeder Organisationsform stets präsent! Chronologisch verfasste Fortschrittsprotokolle schaffen Klarheit und Rückverfolgbarkeit. Durch Schulung werden die Verhaltensregeln bei der Kreisorganisation intern kommuniziert.
Beispiel: In einem Gebäude wo Silikon verarbeitet wird sollte nicht geklebt werden, weil sich Siloxane in die Luft verflüchtigen und an Klebstellen wie Trennmittel wirken. Zudem ist Kleben eine anspruchsvolle Technologie. Aus diesem Grunde braucht es heute in hochtechnisierten Betrieben nicht mehr Funktionsträger, sondern Kompetenzträger!
Wenn die Sorgfaltspflichten nicht berücksichtigt wurden, kann die Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung Regress machen und gegen Führungskräfte kann ein Strafverfahren eingeleitet werden!
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