Instandhaltungsmanagement als Führungsinstrument
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Gemäss dem neuen Schweizerischen Produktsicherheitsgesetz PrSG, das auf die EU-Richtlinien verweist, sind Lieferanten (Hersteller und Importeure) verpflichtet eine Risiko- und Gefahrenanalyse zu erstellen. Zudem müssen sie dem Kunden (Betreiber) eine Bedienungsanleitung und die CE-Konformitätserklärung abgeben. Die Produkte sind vorschriftsgemäss zu beschriften. Aufgrund der
Sorgfaltspflichten, click here
ist der Betreiber verpflichtet, die Eckdaten in der Bedienungsanleitung einzuhalten, z.B. Wartungsvorgaben, Leistungsgrenzen, Sicherheitshinweise, Entsorgungsangaben usw. Gesetzesartikel, click here Mit dem Qualitätsmanagement beim Hersteller und dem Instandhaltungsmanagement beim Betreiber kann die Lebensgeschichte eines Produktes, hinsichtlich
Produkthaftpflicht, click here
, rückverfolgbar und rechtssicher dokumentiert werden! Die Rückverfolgbarkeit der vorbeugenden Überprüfungen, der fristgerechten Sicherheitschecks und der regelmässige Service oder die Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten sind demzufolge vom Betreiber rechtssicher zu dokumentieren. Dies ist insbesondere wichtig für die Rechtslage bei Schäden und Unfällen. Um diese Forderung zu erfüllen wurde verschiedenartige Instandhaltungssoftware entwickelt. Das diesbezügliche Angebot ist gross und die individuelle Eignung ist nur durch seriöse Evaluation zu erkennen!
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Produkthaftung im Context © Toni Wermelinger – alle Rechte vorbehalten
Betriebsdatenerfassung als Parameter für die Instandhaltung: Mit der heutigen, hochentwickelten und kostengünstigen Sensortechnik erkennt man Schwachstellen bereits vor dem Schadensereignis. Die Messwerte können drahtlos, mit Kabeln, manuell oder via Barcodescanner der Wartungssoftware zugeführt werden, um die aktuelle Betriebscharkateristik zu beobachten. Beim Überschreiten von Grenzwerten können Warnsignale sensibilisieren. Deshalb verzichtet man zunehmend auf kostspielige bzw. vorbeugende Generalrevisionen wo noch gute Teile ersetzt werden und senkt so die Unterhaltskosten bei höherer Verfügbarkeit. Beispielhafte Sensor-Parameter sind Messwertänderungen von: Geräuschen (Körperschall), Erwärmung, Spannung, Widerstand, Leistung, Strom, Drehzahl, Ultraschall, Röntgenstrahlen, Licht, Farbe, magnetischen und elektrischen Feldern, elektromagnetischer Strahlung, Frequenz, Viskosität, Strömung, Füllstand, Betriebstunden, Taktzahlen, Fristen, Drehmoment, Druck, Zug, Biegung, Auslenkung, Reibung, Verkürzung, Verlängerung, Gas-, Flüssigkeits- oder Materialzusammensetzung. Fazit: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!
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